Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen.

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen des Unternehmens Deniz Iren Media. Stand MΓ€rz 2025.

  1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten fΓΌr alle VertrΓ€ge zwischen Deniz Iren Media (nachfolgend Mediengestalter genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgefΓΌhrten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

    2. Auch gelten die hier aufgefΓΌhrten Bedingungen, wenn der Mediengestalter in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgefΓΌhrten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausfΓΌhrt.

    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Mediengestalter und dem Auftraggeber zwecks AusfΓΌhrung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

    Der Mediengestalter kann jederzeit die vorliegenden AGB Γ€ndern.

  2. Angebote und Preise

    1. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgen die Angebote des Mediengestalters grundsΓ€tzlich freibleibend und unverbindlich.

    2. NachlΓ€sse, Rabatte und Gratisleistungen bestimmen sich nach der jeweils gΓΌltigen Preisliste, sonstigen Bekanntgaben und Angeboten. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung auf Zeithonorarbasis oder nach Pauschalpreis.

    3. AuftrΓ€ge und FolgeauftrΓ€ge erfolgen jeweils aufgrund eines schriftlichen Angebots des Mediengestalters.

    4. Die Einstellung kostenloser Dienste berechtigt den Auftraggeber nicht zu Minderungen, Erstattungs– oder SchadensersatzansprΓΌchen.

  3. Zustandekommen des Vertrages

    1. Der Vertrag mit dem Mediengestalter kommt zustande durch die mΓΌndlich, fernmΓΌndlich, schriftlich oder per E-Mail bestΓ€tigte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber.

    2. Vom Auftraggeber verspΓ€tet genehmigte EntwΓΌrfe sind kein Grund, um AnsprΓΌche wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit geltend zu machen.

  4. Pflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm angelieferten Daten richtig und vollstΓ€ndig sind. Er verpflichtet sich, notwendige Γ„nderungen unverzΓΌglich mitzuteilen. Erst ab diesem Punkt wird ein Auftrag als begonnen betrachtet.

    2. Sofern Dritte bei der Bearbeitung der Webseite oder Printmedien beauftragt wurden, informiert der Auftraggeber den Mediengestalter und erlaubt die Weiterleitung von E-Mails, sofern diese keine sensiblen oder persΓΆnlichen Daten enthalten.

    3. Der Auftraggeber stellt die notwendigen Daten, wie einzupflegende Inhalte fΓΌr Drucksachen oder Webseiten zeitnah und mΓΆglichst in digitaler Form zur VerfΓΌgung. Sofern keine Texterstellung, kein Lektorat oder eine Textkorrektur im Angebot enthalten ist, legt der Auftraggeber die Texte in korrigierter Endfassung im PDF/Wordformat vor.

    4. Der Mediengestalter darf die Rechnung per E-Mail an den Auftraggeber versenden. Der Auftraggeber versichert, zu diesem Zweck seine E-Mailadresse anzugeben, deren Postfach stets über ausreichend Speicherplatz verfügt und mindestens alle 10 Tage kontrolliert wird. Die Rechnung gilt mit der Übersendung an die E-Mailadesse des Auftraggebers als zugestellt.

    5. Der Auftraggeber ist für die RechtmÀßigkeit sÀmtlicher Inhalte seiner Webseiten und Printprodukte allein verantwortlich. Das gilt für alle Inhalte, unabhÀngig davon, ob er sie selbst erstellt hat oder sie von Dritten erstellt wurden. Der Auftraggeber stellt dem Mediengestalter im Rahmen der Bestellung, auch wenn er storniert oder gekündigt sein sollte, von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten oder gesetzlichen Bestimmungen entstehen kânnen. Ferner wird der Mediengestalter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mediengestalter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

    6. Vor der Abnahme der erstellten Webseiten hat sich der Auftraggeber davon zu ΓΌberzeugen, dass die erstellten Seiten funktionieren und den Bedingungen des Angebots entsprechen und eine entsprechende BestΓ€tigung per E-Mail zu ΓΌbersenden. Reklamationen oder Γ„nderungswΓΌnsche, die nach Abnahme der Webseite erfolgen bedΓΌrfen eines kostenpflichtigen Folgeauftrags.

  5. Urheberrecht und Nutzungsrecht

    1. Jeder dem Mediengestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die EinrΓ€umung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

    2. Alle EntwΓΌrfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Mediengestalter insbesondere die urheberrechtlichen AnsprΓΌche aus Β§Β§ 97 ff. UrhG zu.

    3. Die EntwΓΌrfe und Reinzeichnungen dΓΌrfen ohne ausdrΓΌckliche Einwilligung des Mediengestalters weder im Original noch bei der Reproduktion verΓ€ndert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulΓ€ssig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediengestalter, eine Vertragsstrafe in HΓΆhe der doppelten vereinbarten VergΓΌtung zu verlangen. Ist eine VergΓΌtung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag fΓΌr Design-Leistungen SDSt/AGD ΓΌbliche VergΓΌtung als vereinbart.

    4. Der Mediengestalter ΓΌbertrΓ€gt dem Auftraggeber die fΓΌr den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht ΓΌbertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollstΓ€ndiger Bezahlung der VergΓΌtung ΓΌber.

    5. Der Mediengestalter hat das Recht, auf den VervielfΓ€ltigungsstΓΌcken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Mediengestalter zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines hΓΆheren Schadens betrΓ€gt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag fΓΌr Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) ΓΌblichen VergΓΌtung.

    6. VorschlΓ€ge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die HΓΆhe der VergΓΌtung. Sie begrΓΌnden kein Miturheberrecht.

  6. VergΓΌtung

    1. EntwΓΌrfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der EinrΓ€umung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die VergΓΌtung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages fΓΌr Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

    2. Werden keine Nutzungsrechte eingerΓ€umt und nur EntwΓΌrfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfΓ€llt die VergΓΌtung fΓΌr die Nutzung.

    3. Werden die Entwürfe spÀter oder in grâßerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Mediengestalter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachtrÀglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der hâheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

    4. Die Anfertigung von EntwΓΌrfen und sΓ€mtliche sonstigen TΓ€tigkeiten, die der Mediengestalter fΓΌr den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrΓΌcklich etwas anderes vereinbart ist.

    5. Mit der DurchfΓΌhrung der vereinbarten Anzahlung erklΓ€rt sich der Auftraggeber automatisch und unwiderruflich mit den in diesem Angebot fΓΌr Webdesign-Dienstleistungen beschriebenen Bedingungen einverstanden. Die DurchfΓΌhrung der Anzahlung gilt als verbindliche Zustimmung zu sΓ€mtlichen Bestimmungen, Konditionen und Vereinbarungen, die in dem Angebot und den zugehΓΆrigen Dokumenten festgelegt sind.

    6. VergΓΌtung der Beratungstermine

      1. Kostenpflichtigkeit der Beratung: Alle von uns angebotenen Beratungstermine sind kostenpflichtig. Die Pauschale fΓΌr einen Beratungstermin betrΓ€gt 120 Euro.​

      2. Anrechnung bei Vertragsabschluss: Sollte es infolge des Beratungstermins zu einer Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und uns kommen, wird die bereits gezahlte Beratungspauschale vollstΓ€ndig auf das vereinbarte Honorar angerechnet.

  7. FΓ€lligkeit der VergΓΌtung

    1. Soweit sich aus der AuftragsbestΓ€tigung nichts anderes ergibt, ist die VergΓΌtung bei Ablieferung des Werkes fΓ€llig. Im Angebot festgelegte Zahlungsbedingungen sind einzuhalten.

    2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-kΓΌnstlerischen GrΓΌnden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

    3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende TeilvergΓΌtung jeweils bei Abnahme des Teiles fΓ€llig. Erstreckt sich ein Auftrag ΓΌber lΓ€ngere Zeit oder erfordert er vom Mediengestalter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

    4. Bei Zahlungsverzug kann der Mediengestalter Verzugszinsen in HΓΆhe von 6 % ΓΌber dem jeweiligen Basiszinssatz der EuropΓ€ischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen hΓΆheren Schadens bleibt davon unberΓΌhrt.

  8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Γ„nderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder DruckΓΌberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag fΓΌr Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

    2. Der Mediengestalter ist berechtigt, die zur AuftragserfΓΌllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und fΓΌr Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Mediengestalter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

    3. Soweit im Einzelfall VertrÀge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Mediengestalters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Mediengestalter im InnenverhÀltnis von sÀmtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehârt insbesondere die Übernahme der Kosten.

    4. Auslagen fΓΌr technische Nebenkosten, insbesondere fΓΌr spezielle Materialien, fΓΌr die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    5. Reisekosten und Spesen fΓΌr Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  9. Eigentumsvorbehalt

    1. An Entwürfen, Rohdaten und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingerÀumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.Der Auftraggeber erkennt an, dass das geistige Eigentum und insbesondere das Urheberrecht bezüglich der geleisteten Gestaltung von Webseiten, Videografien, Fotografien, Printmedien und auftragsweise auch Texten beim Mediengestalter verbleibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die vollstÀndigen Nutzungsrechte und die Übertragung des Urheberrechts kânnen erworben werden. Rohdaten werden nur zur Verfügung gestellt, wenn dies dem Vertrag nach notwendig ist.

    2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschΓ€digt zurΓΌckzugeben, falls nicht ausdrΓΌcklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei BeschΓ€digung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberΓΌhrt.

    3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und fΓΌr Rechnung des Auftraggebers.

    4. Der Mediengestalter ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. WΓΌnscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergΓΌten. Hat der Mediengestalter dem Auftraggeber Computerdateien zur VerfΓΌgung gestellt, dΓΌrfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Mediengestalters geΓ€ndert werden.

    5. Der Mediengestalter ist ohne zeitliche Begrenzung berechtigt, einen verlinkten Hinweis zur Gestaltung im Footer und im Impressum der Webseite zu fΓΌhren.

    6. Zur Referenz- und Werbezwecken ist der Mediengestalter zeitlich unbegrenzt berechtigt, Ausschnitte oder Verweise von gestalteten Webseiten und anderen beauftragten Elementen im Webangebot zu verΓΆffentlichen.

    7. Der Auftraggeber versichert, dass die individuell fΓΌr ihn erstellten Daten nicht fΓΌr Dritte verwendet oder an diese weitergegeben werden dΓΌrfen.

  10. Korrektur, ProduktionsΓΌberwachung und Belegmuster

    1. Vor AusfΓΌhrung der VervielfΓ€ltigung sind dem Mediengestalter Korrekturmuster vorzulegen.

    2. Die Produktionsüberwachung durch den Mediengestalter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Mediengestalter berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe FahrlÀssigkeit.

    3. Von allen vervielfΓ€ltigten Arbeiten ΓΌberlΓ€sst der Auftraggeber dem Mediengestalter fΓΌnf (5) einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Mediengestalter ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

  11. Haftung und GewΓ€hrleistung

    1. Der Mediengestalter verpflichtet sich, den Auftrag mit grâßtmâglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, etc. sorgfÀltig zu behandeln.

    2. Der Mediengestalter verpflichtet sich, seine ErfΓΌllungsgehilfen sorgfΓ€ltig auszusuchen und anzuleiten. DarΓΌber hinaus haftet er fΓΌr seine ErfΓΌllungsgehilfen nicht.

    3. Sofern der Mediengestalter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine ErfΓΌllungsgehilfen des Mediengestalters. Es wird keinerlei Haftung fΓΌr ServerausfΓ€lle oder jedwede technischen Probleme ΓΌbernommen. Der Mediengestalter haftet nur fΓΌr eigenes Verschulden und nur fΓΌr Vorsatz und grobe FahrlΓ€ssigkeit.

    4. Mit der Freigabe von EntwΓΌrfen, ReinausfΓΌhrungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber ΓΌbernimmt dieser die Verantwortung fΓΌr die Richtigkeit von Text und Bild.

    5. FΓΌr die vom Auftraggeber freigegebenen EntwΓΌrfe, Texte, ReinausfΓΌhrungen und Reinzeichnungen entfΓ€llt jede Haftung des Mediengestalters.

    6. FΓΌr die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche ZulΓ€ssigkeit und EintragungsfΓ€higkeit der Arbeiten haftet der Mediengestalter nicht.

    7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Mediengestalter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

  12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kΓΌnstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. WΓΌnscht der Auftraggeber wΓ€hrend oder nach der Produktion Γ„nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Mediengestalter behΓ€lt den VergΓΌtungsanspruch fΓΌr bereits begonnene Arbeiten.

    2. VerzΓΆgert sich die DurchfΓΌhrung des Auftrags aus GrΓΌnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Mediengestalter eine angemessene ErhΓΆhung der VergΓΌtung verlangen. Bei Vorsatz oder grober FahrlΓ€ssigkeit kann er auch SchadenersatzansprΓΌche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberΓΌhrt.

    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Mediengestalter ΓΌbergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Mediengestalter von allen ErsatzansprΓΌchen Dritter frei.

  13. Nutzung und Verbreitung

    1. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, DatentrΓ€ger, Dateien und Rohdaten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrΓΌcklich schriftlich vereinbart wurde.

    2. WΓΌnscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm DatentrΓ€ger, Dateien und Rohdaten zur VerfΓΌgung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergΓΌten.

    3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber DatentrΓ€ger, Dateien und Rohaten zur VerfΓΌgung gestellt, dΓΌrfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verΓ€ndert werden.

    4. Gefahr und Kosten des Transports von DatentrÀgern, Dateien und Rohdaten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

  14. Providerdienstleistungen

    1. Soweit nicht ausdrΓΌcklich anders vereinbart, darf der Mediengestalter die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen kΓΆnnen durch den Mediengestalter auch ΓΌber Dritte erbracht werden.

    2. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Verâffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Mediengestalter erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Der Mediengestalter behÀlt sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen vorgenommenen Lâschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Mediengestalter von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu Àndern oder zu lâschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Der Mediengestalter ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen kânnten, von der Festplatte zu lâschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Mediengestalter unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Mediengestalter die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulÀssigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Mediengestalter hiermit frei.

    3. Soweit Gegenstand der Leistungen des Mediengestalters auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tÀtig. Dies kann auch über Dritte geschehen. Durch VertrÀge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der Mediengestalter hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine GewÀhr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Mediengestalter hiervon unverzüglich unterrichten. Der Mediengestalter ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Hâhe (mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulÀssigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Medienberater hiermit frei.

    4. Der Mediengestalter weist den Kunden durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewÀhrleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Mediengestalter das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter UmstÀnden auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter UmstÀnden technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trÀgt der Kunde deshalb selbst Sorge.

    5. FΓΌr SchΓ€den haftet der Mediengestalter nur dann, wenn der Mediengestalter oder einer seiner ErfΓΌllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefΓ€hrdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe FahrlΓ€ssigkeit oder Vorsatz des Mediengestalters oder eines seiner ErfΓΌllungsgehilfen zurΓΌckzufΓΌhren ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlΓ€ssig oder vorsΓ€tzlich, so ist die Haftung des Mediengestalters auf solche typische SchΓ€den begrenzt, die fΓΌr den Mediengestalter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernΓΌnftigerweise voraussehbar waren. FΓΌr technische AusfΓ€lle, die eine Darstellung im Internet fΓΌr eine absehbare Zeit verhindern, ΓΌbernimmt der Mediengestalter keine Haftung. Die Haftung des Mediengestalters wegen zugesicherter Eigenschaften, bei PersonenschΓ€den sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberΓΌhrt. Der Kunde verpflichtet sich, den Mediengestalter im InnenverhΓ€ltnis von allen etwaigen AnsprΓΌchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur VerfΓΌgung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere fΓΌr Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

    6. Soweit der Mediengestalter für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte WebprÀsentationen gestaltet, übertrÀgt er dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des VertragsverhÀltnisses.

    7. Bei einer ein Jahr im Voraus geleisteten Zahlung besteht jederzeit das Recht der quartalsweisen KΓΌndbarkeit der Dienstleistung. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlung ist das sofortige Deaktivieren des Webhostings die Folge.

    8. Der Mediengestalter behΓ€lt sich vor, bei offenen Zahlungen ZugangsmΓΆglichkeiten zu Diensten und Leistungen des Mediengestalters bis zur Begleichung zu sperren. Der Entgeltanspruch bleibt auch in solchen FΓ€llen vollumfΓ€nglich bestehen.

    9. Sofern Ratenzahlungen vereinbart werden, behΓ€lt sich der Mediengestalter vor, im Falle des Zahlungsverzugs die verbliebene Gesamtsumme sofort in einem Betrag fΓ€llig zu stellen. Es gilt der verlΓ€ngerte Eigentumsvorbehalt. Der Mediengestalter ist dazu berechtigt, eine unbezahlte oder teilweise bezahlte Webseite offline zu schalten, bzw. den Administrationszugang zu sperren.

    10. VertrΓ€ge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils fΓΌr mindestens 12 Monate Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.

    11. VertrΓ€ge sind frΓΌhestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kΓΌndbar. Die KΓΌndigung muss dem Mediengestalter, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode – schriftlich zugehen.

    12. Sofern keine KΓΌndigung bis mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlΓ€ngert sich der Vertrag automatisch um weitere zwΓΆlf Monate.

  15. Schlussbestimmungen

    1. ErfΓΌllungsort ist der Sitz des Mediengestalters.

    2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berΓΌhrt die Geltung der ΓΌbrigen Bestimmungen nicht.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Mediengestalters, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Mediengestalter ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.